Erbschafts- & Schenkungssteuer
ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUERERKLÄRUNGEN
Muss eine Erbschaftserklärung abgegeben werden, helfen wir und stellen sicher, dass Sie alle Pflichten gegenüber dem Finanzamt erfüllen. Sicher stellen wir aber auch, dass alle Möglichkeiten der Steuerersparnis wahrgenommen werden.
Sie beantworten nur unserer Fragen mit Hilfe von Checklisten und brauchen sich um nichts zu kümmern.
Selbst nach Eintritt des Erbfalles gibt es noch Möglichkeiten zur Erbschaftsteuervermeidung.
ERSCHAFTSTEUERGESTALTUNGEN / ERBSCHAFTSTEUER SPAREN
Es gibt viele Möglichkeiten, Erbschaftsteuer zu sparen.
Hier helfen frühzeitige Erbschaftsgestaltungen. Je früher diese Erbschaftsplanungen erfolgen, um so mehr Steuern können gespart werden.
Erbschaftsteuerersparnis kann z.B. durch frühzeitiges Schenken von Teilvermögen an die zukünftigen Erben erreicht werden. Eine Vielzahl von weiteren möglichen Gestaltungen helfen unnötige Steuern zu vermeiden. Sparen können Sie nicht nur Erbschaftsteuer, sondern auch schon zu Lebzeiten Einkommensteuer durch geschickte Übertragung von Vermögen auf Kinder und Enkel.
Nießbrauch und Übertragung gegen Rentenzahlungen sind weiter von vielen Möglichkeiten zu Erbschaftsteuervermeidung.
STEUERSPARENDE ÜBERTRAGUNGEN VON UNTERNEHMEN
Hier ergeben sich besondere Steuersparmöglichkeiten, die durch den Gesetzgeber auch so gewollt sind.
STEUERSPARENDE ÜBERTRAGUNG VON IMMOBILIEN
Gerade Immobilien eignen sich zur frühzeitigen Übertragung auf die nächste Generation. Die Rechte der Eltern können durch Eintragung ins Grundbuch gesichert werden.
Die Mieterträge fließen weiter z.B. den Eltern zu, diese können durch Eintragung ins Grundbuch gesichert werden.
SOWOHL RECHTLICHE ALS AUCH STEUERLICHE GESICHTSPUNKTE WERDEN BERÜCKSICHTIGT
Bei allen Planungen und Steuervermeidungsstrategien werden von mir sowohl die rechtlichen als auch steuerlichen Gesichtspunkte berücksichtigt.
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