GRÜNDUNGSBERATUNG IN KÖLN-RODENKIRCHEN & BAYENTHAL
Ob GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG), bei der Unternehmensgründung sind einige Punkte zu beachten.
Die Gründung eines Unternehmens, einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) ist einfacher als man glaubt. Hier nehmen wir Ihnen alle Arbeiten ab, konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft, um den Rest kümmern wir uns für Sie. Die gilt auch für nachher für den laufenden Betrieb. Wir erledigen alle laufenden Aufgaben für Sie, damit Sie sich auf Ihr Geschäft fokussieren können.
DIE GRÜNDUNG
Bei der Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) ist zunächst ist ein Termin beim Notar erforderlich, der dann den Gesellschaftsvertrag aufsetzt und die Anmeldung beim Handelsregister vornimmt. In schwierigen Fällen kann vorher ein Vertrag beim Anwalt erstellt werden, dies ist aber in der Regel nicht erforderlich, es reicht der Vertrag vom Notar.
Mit der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister ist die Gesellschaft entstanden.
Desweiteren ist ein Vertrag mit dem Geschäftsführer erforderlich.
Geschäfte, die vor der Eintragung aber nach dem Notar-Termin vorgenommen wurden, gelten steuerlich als Geschäfte der GmbH.
Danach ist die Gesellschaft beim Finanzamt anzumelden. Einen entsprechender Fragebogen kann im Internet heruntergeladen werden. In der Regel ist es aber sinnvoll hiermit einen Steuerberater zu beauftragen, da die Beantwortung der Fragen Auswirkung auf die steuerliche Behandlung durch das Finanzamt hat. Den Steuerberater braucht man in der Regel ja sowieso für die steuerliche Betreuung der GmbH.
DIE LAUFENDEN STEUERLICHEN AUFGABEN
Auch dies ist kein Problem: Die Buchhaltungsbelege werden von unseren Steuerberatern gebucht, die die notwendigen steuerlichen Meldungen machen. Dasselbe gilt für Lohnabrechnungen für die Mitarbeiter. Auch dies erledigen wir, der Unternehmer muss uns lediglich die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und hat keinen weiteren Aufwand.
Gerade bei Existenzgründungen ist es wichtig, sowohl steuerliche als auch rechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Besonders hier ist die ganzheitliche Betrachtung, die sowohl die Minimierung der Steuerbelastung als auch die zivilrechtlichen Folgen, wie z.B. die Haftung des Unternehmers berücksichtigt, erforderlich.